Neues aus deiner Fahrschule
Neuer Kursbeginn in Wallenfels
am 9.01.2012 um 19.00 Uhr und in Steinwiesen
Neuer Kursbeginn in Steinwiesen
am 10.01.2012 um 19.00 Uhr.
Einstieg jederzeit möglich!
Wallenfels: Montag und Mittwoch um 19.00 Uhr
Steinwiesen: Dienstag und Donnerstag um 19.00 Uhr
Anmeldung vor Unterrichtsbeginn oder telefonisch unter:
Tel. 09262 7352 oder Mobil 0171 5145126
Über die Fahrschule Stöcker
Unsere Fahrschule existiert bereits seit über 20 Jahren. Das spricht für Beständigkeit, eine sehr gute Ausbildung
und zufriedene Kunden!
Liebe Besucher unserer Webseiten, mein Name ist Heinrich Stöcker, ich bin seit 1978 Fahrlehrer und seit 1991 bilde ich Fahrschülerinnen und Fahrschüler in allen Führerscheinklassen aus.
Standorte und Unterrichtszeiten

Moderne Schulungsräume in Wallenfels
und Steinwiesen ...
Ich halte es für äußerst wichtig, unseren Fahrschülerinnen und Fahrschülern eine optimale Lernumgebung und Lernmittel bereitzustellen. Videobeamer und Laptop sind hier mindestens genauso wichtig wie herkömlichen Schulungsmittel wie Tafeln und Schaubilder.
Diese Symbiose garantiert einen optimalen Lernerfolg!
Schulungsraum Wallenfels:
Jakob-Degen-Str. 1, 96346 Wallenfels
Unterrichtszeiten: Montag und Mittwoch, 19.00 bis 20.30 Uhr
Schulungsraum Steinwiesen:
Kronacher Str. 22, 96346 Steinwiesen
Unterrichtszeiten: Dienstag und Donnerstag, 19.00 bis 20.30 Uhr
Ausbildung ...

... in allen Führerscheinklassen
| Klassen | Definition | Voraussetungen |
| A Direkt | Krafräder ohne Leistungsbeschränkung | Ab einem Alter von 25 Jahren – Direkteinstieg möglich |
| A | Krafträder bis 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis (Leistung/Leergewicht) von nicht mehr als 0,16 kW/KG. (Diese Leistungsbeschränkungen entfallen zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis |
Mindestalter 18 Jahre |
| A1 | Krafträder bis 125 cm3 bis 11 kW (15 PS). Für 16 bis 17-jährige, max 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. |
Mindestalter 16 Jahre |
| S | Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max 45 km/h und bis – 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren – 4 kW Nutzleistung bei anderen Motoren – 4 kW Nennleistung bei Elektromotoren und 350 kg Leermasse ohne Gewicht der Batterien bei vierrädrigen Elektrofahrzeugen. |
Mindestalter 16 Jahre |
| B | Kraftwagen bis max 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg oder Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist. |
Mindestalter 18 Jahre bzw. bei begleiteten Fahren 17 Jahre |
| BE | Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, die Fahrzeug-Kombination fällt unter Klasse B) |
Vorbesitz Klasse B erforderlich Mindesalter 18 Jahre bzw. bei begleiteten Fahren 17 Jahre |
| M | Kleinkrafträder, Mokicks und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max 50 cm3 und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit |
Mindesalter 18 Jahre |
| L | Land- und fortswirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h, im Anhängerbetrieb bis max 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h |
Mindesalter 16 Jahre |
Sie elernen außerdem eine energiesparende, umweltbewusste und wirtschaftliche Fahrweise mit Pkw, Lkw und Omnibussen. Für Fahrzeugführer mit wenig Fahrpraxis oder längerer Fahrpause bieten wir auch Auffrischungsstunden an.
